Rechtsprechung
BGH, 21.05.1985 - 5 StR 200/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Hemmungsvermögen des Täters bei Tötungsdelikten
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 20.02.1986 - 4 StR 709/85
Vereidigung bei Vernehmung eines Sachverständigen als Zeugen
Diese Frage war nicht von den Sachverständigen, sondern von dem Tatrichter zu beantworten (BGH, Urteil vom 21. Mai 1985 - 5 StR 200/85;… Dreher/Töndle, 42. Aufl. § 21 StGB Rdn. 4 m.w.Nachw.). - BGH, 15.09.1987 - 5 StR 260/87
Gesamtwürdigung einer kontrollierten, mehrstündigen Tatausführung beim …
Er geht dabei zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Senats aus, daß bei Tötungsdelikten besonders hohe Anforderungen an das Hemmungsvermögen des Täters gestellt werden müssen (vgl. u.a. BGH Urteil vom 7. August 1984 - 5 StR 405/84; Urteil vom 21. Mai 1985 - 5 StR 200/85). - BGH, 19.08.1986 - 1 StR 404/86
Verwerfung einer Revision
Die Auffassung, bei Bejahung einer schweren anderen seelischen Abartigkeit mit Krankheitswert und von Erheblichkeit sei eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit "begrifflich festgelegt", steht in Widerspruch zum Wortlaut der §§ 20, 21 StGB und zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile vom 21. Mai 1985 - 5 StR 200/85 - und vom 20. Februar 1986 - 4 StR 709/85).